Unfallversicherungen-Sofortvergleich

Informationen zur Unfallversicherung

Was leistet sie?

Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.

Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.

Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.

Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfällen gleichgestellt sind:

In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:

Invaliditätsleistung

Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Todesfalleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)

Krankenhaustagegeld

Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre).

Genesungsgeld

Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)

Krankentagegeld

Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird für diese Dauer längstens allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.

Kosmetische Operationen

Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Übergangsleistung

Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.

Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.

Unfallrente

Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Unfallversicherung: Ich arbeite in einer Physiotherapie und unternehme eine Reise nach Amerika. Wie bin ich versichert?

Ist es günstiger über den Arbeitgeber eine Unfallversicherung in Ergänzung zur Unfallversicherung nach UVG abzuschließen, um dann privat versichert zu sein, oder soll ich den Privatzusatz bei meiner Krankenkasse abschließen?

Muß der Versicherer Vertragsänderungen, z.B. eine Verringerung der Versicherungssumme, während der Vertragslaufzeit akzeptiert werden?

Kann ich eine Doppelte Unfallversicherung kündigen?

Was ist ein Deckungskonzept bei einer Unfallversicherung?

Was ist ein Deckungskonzeptanbieter bei einer Unfallversicherung?

Warum wird der Versicherer bei einem Deckungskonzept in einer Unfallversicherung nicht genannt?

Krankenkassen
Berufsunfähigkeitsversicherung u. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung
KFZ-Versicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Rechtsschutzversicherung
Reiseversicherung
Rentenversicherung
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Fragen & Antworten
Unternehmensversicherungen
Home
Versicherungsarten
Versicherungsvergleich
Glossar
Impressum/Kontakt
Versicherungsarten vergleichen