Rechtsschutzversicherungen-Sofortvergleich

Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Bevor man sich dazu entschließt, einen Streitfall vor Gericht zu bringen, sollte man sich über das Risiko der dadurch entstehenden Kosten im Klaren sein. Ein Verfahren kann enorme Kosten für Anwälte und Gutachter nach sich ziehen. Auch die eigentlichen Gerichtskosten schlagen ebenfalls enorm zu Buche. Dies gilt vor allem für Verfahren vor dem Arbeitsgericht, da hier in der ersten Instanz die beteiligten Parteien ihre Kosten selbst zu tragen hat. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten abfangen und macht es für viele erst möglich, die eigenen Interessen rechtlich durchzusetzen.

Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe (im Regelfall 100.000 € je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:

Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder. Der Vericherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Der Versicherungsschutz gilt natürlich nicht bei vorsätzlichen Rechtsverstößen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?

Brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn ich schon eine KFZ-Haftpflichtversicherung habe?

Wann tritt der Versicherungsschutz einer Rechtsschtuzversicherung ein?

Wozu brauche ich eine Berufsrechtsschutzversicherung?

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich im Ausland bin?

Kann ich mir meinen Anwalt selber wählen?

Sind vorsorgliche Beratungen in einer Rechtsschutzversicherung auch mitversichert?

Welche Rechtsangelegenheiten sind in einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert?

Was muss ich im Streitfall beachten?

Gibt es die Möglichkeit der Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutzversicherung?

Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch in der EU?

Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?

Wie lang muss ich versichert sein, bis eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann?

Ist das Kfz oder bin ich als Person unabhängig vom Kfz versichert?

Haftet die Versicherung auch bei Rechtsstreiten die ich als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursacht habe?

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