Informationen zur Krankenversicherung

Beschreibung zur Krankenversicherung

Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Seit Januar 2002 können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen. Danach sind sie 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden, außer diese Kasse erhöht Beiträge erhöht. Da in den letzten Jahren viele Kassen ihre Beiträge erhöht haben und viele, wegen der absehbaren Überlastung der gesetzlichen Krankenkassen eine ausgegliederte private Absicherung von Lebensrisiken warnen möchten, überlegen sich nun immer mehr gesetzlich Krankenversicherte, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Warum ist eine Krankenversicherung wichtig?

Ob gesetzlich oder privat: Die Krankenversicherung ist und bleibt die Mutter aller Versicherungen. Sie schützt in erster Linie vor horrenden Behandlungskosten. Ein Muss für jedermann, denn die Kosten für eine Behandlung im Krankheitsfall können so hoch sein, dass sie zum wirtschaftlichen Ruin führen. Die finanzielle Absicherung durch die Krankenversicherung umfasst nicht nur ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, sondern auch die Arzneimittelversorgung und den Krankenhausaufenthalt. Ob Sie sich nun der gesetzlich vorgeschriebenen oder einer privaten (freiwilligen) Krankenversicherung anschließen, hängt von Ihren eigenen Vorstellungen einer angemessenen Krankenversorgung und - wie so oft - von Ihrem Geldbeutel ab.

Wie lange gibt es schon die Krankenversicherung?

Krankenversicherungen gab es schon im Mittelalter, als sich Klöster, religiöse Gemeinschaften und Ritterorden der Krankenpflege widmeten. Noch heute erinnern der Johanniter- und der Malteser-Orden an diese Anfänge der Krankenfürsorge.

Der erste allgemeine Versicherungszwang für bestimmte Bevölkerungsschichten gilt seit Reichskanzler Otto von Bismarck, der - um die arbeitende Bevölkerung zu entlasten - 1881 die staatlich organisierte Sozialversicherung einführte. Deren wichtigster Zweig war die gesetzliche Krankenversicherung der Arbeiter, die am 15. Juni 1883 in Kraft trat. 1883 traten erstmals auch die privaten Krankenversicherer in Erscheinung, die ihr Angebot - genau wie heute - an jene richteten, die sich nicht von Gesetzes wegen krankenversichern mussten.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich in eine private Krankenversicherung eintreten?

Kann ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter bei einer privaten Krankenversicherung?

Muss ich mich vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung ärztlich untersuchen lassen?

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich arbeitslos werde?

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich berufsunfähig werde?

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich ein Kind bekomme und ich 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte?

Bekomme ich auch für die private Krankenversicherung eine Arbeitgeberzuschuss?

Wo sind meine Kinder versichert, wenn ich in der PKV bin?

Bis zu welchem Alter sind meine Kinder in der PKV mitversichert?

Ist mein Kind in der privaten Krankenversicherung mitversichert, wenn es sich in der Ausbildung/Studium befindet?

Gilt die Gesundheitsprüfung auch für meine Kinder?

Tritt die PKV auch ein, wenn ich mich für längere Zeit im Ausland aufhalte?

Muss ich bei Arztrechnungen in Vorkasse treten?

Bei welchen Erkrankungen ist der Wechsel in die private Krankenversicherung schwierig?

Was sind Risikozuschläge in der PKV?

Muss ich Wartezeiten beachten?

Werden auch meine Kosten für alternative Medizin/Heilpraktiker von der PKV erstattet?

Sind Zahnersatz und Zahnbehandlungen besonders abzuschließen in einer privaten Krankenversicherung?

Gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern in der PKV?

Kann ich bei einem Wechsel von einer PKV in die andere meine Altersrückstellungen mitnehmen?

Macht ein Tarif mit Selbstbeteiligung für mich Sinn?

Was ist ein Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung?

Warum sind Tarife mit einem hohen Selbstbehalt in der PVK günstiger ?

Gibt es mehrere Selbstbehalte bei einer PKV und welcher ist dann optimal ?

Ist der Versicherer zu einer Herabsetzung meines versicherten Krankentagegeldes berechtigt?

Ich bin seit dem 11.12.1999 privat krankenversichert. Der Versicherer teilte mir nunmehr mit, ich müsse ab dem 1.1.2001 einen gesetzlichen Beitragszuschlag für meine Altersrückstellungen zahlen. Darf der Versicherer dies?

Kann ich dem Beitragszuschlag meiner PKV widersprechen?

Kann die Alterungsrückstellung bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung übertragen werden?

Kann bei einer Beitragsanpassung auch die Selbstbeteiligung erhöht werden?


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