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Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben "W"

Wartefrist

Siehe auch:
Krankenversicherung

Die Wartefrist ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens. Es ist möglich die Wartefrist mit der von anderen Versicherungsträgern, die alle zur Deckung des gleichen Risikos verpflichtet sind abzugleichen.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages geltend gemacht werden. Das ist allerdings nur bei Verträgen möglich, die länger als ein Jahr laufen und bei denen nicht sofortiger Versicherungsschutz gefordert wird. Das Widerrufsrecht bei der Lebensversicherung ist auch 14-tägig ab dem Erhalt des Versicherungsscheins.

Widerspruchsrecht

Zum Widerspruchsrecht ist der befugt, der bei der Antragstellung nicht alle erforderlichen Informationen bekommen hat. Der Versicherungsnehmer kann sein Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins geltend machen.

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