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Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt gewährt eine Ermäßigung der Beiträge, die im Voraus wirken. Als Messlatte für den Schadenfreiheitsrabatt dient die Dauer der Schadensfreiheit. Ein Beispiel ist die Kraftfahrtversicherung. Den höchsten Schadenfreiheitsrabatt erhält man nach 18 schadenfreien Jahren. Der Schadenfreiheitsrabatt senkt den Beitragssatz in diesem Fall um 70 Prozent.
Die Schadenhäufigkeit wird in Promille gemessen. Die Schadenhäufigkeit erfasst, wie viele Schäden in einem Jahr auf tausend versicherte Risiken kommen.
Die Schadenquote gibt das Verhältnis von den Schadensaufwendungen zu den eingenommenen Beiträgen an. Die Schadenquote wird in Prozent ausgedrückt.
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Altersrückstellung
Die Schadenrückstellung ist dafür da, bereits geschehene jedoch noch nicht abgewickelte Schäden zu decken. Die Schadenrückstellung wird fälschlicherweise auch Schadensreserve genannt.
Die Schadenversicherung ist zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden da und beinhaltet zugleich ein Bereicherungsverbot. Zu der Schadenversicherung zählen z.B. Sach-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung u.a.
Schwankungsrückstellungen sind Rückstellungen die dazu dienen, Schadensschwankungen innerhalb eines Zeitraums von mehreren Jahren auszugleichen. Bei den Schwankungsrückstellungen muss auf steuer- und aufsichtsrechtliche Bestimmungen Rücksicht genommen werden.
Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung entbindet der Versicherungsnehmer seine Ärzte von deren Schweigepflicht ihm gegenüber. Die Versicherungsgesellschaft erhält das Recht, Angaben die der Versicherungsnehmer zum Thema Gesundheit gemacht hat bei seinen Ärzten zu überprüfen. Die Schweigepflichtentbindungserklärung wird durch eine Unterschrift des Versicherungsnehmers abgegeben.
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Selbstbehalt
Die Selbstbehaltquote gibt das Verhältnis zwischen dem Netto-Beitrag und der Brutto-Beitragseinnahme an.
Die Selbstvorsorge entspricht der dritten Säule im Drei-Säulen-System. Die Selbstvorsorge lässt sich in eine gebundene und eine freie Vorsorge aufteilen. Die gebundene Vorsorge enthält einige steuerliche Vergünstigungen, jedoch auch enge Vorschriften. Die freie Vorsorge ist von diesen Bestimmungen weitgehend befreit.
Der Schadenbedarf ist der durchschnittliche Schadenaufwand pro Risiko innerhalb eines Jahres. Den Begriff Schadenbedarf findet man in der Beitragskalkulation wieder.
Der Schadendurchschnitt ist der durchschnittliche Schadenaufwand pro Schadenfall.
Unter die Sozialversicherung fällt die gesetzliche Rentenversicherung. Sie bietet jedoch nur eine Basisversicherung. Die entstehende Versorgungskluft lässt sich z.B. mit einer zusätzlichen Lebensversicherung schliessen. Auf diesem Weg entsteht eine solide Sozialversicherung.
Die Spartentrennung bedeutet, dass nicht jedes Unternehmen jede Versicherung anbieten darf. Im Zuge der Spartentrennung können z.B. Kranken-, Lebens- und Kreditversicherungen innerhalb von Deutschland nur von rechtlich unabhängigen Versicherungsunternehmen angeboten werden.
Der Standardtarif wird von Privaten Krankenversicherern an Versicherungsnehmer, die älter als 65 Jahre sind angeboten. Diese Versicherungsnehmer müssen jedoch bereits mindestens 10 Jahre versichert sein. Der Beitrag des Standardtarifes darf den durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Die Sterbetafel ist eine bedeutende Grundlage für Anbieter von Lebensversicherungen. Sie verzeichnet das Verscheiden von Personen. Es gibt sowohl eine Sterbeliste für Frauen als auch für Männer.
Eine Steuerbefreiung ist i.d.R. bei Zinsen aus gemischten Versicherungen mit Jahresprämien gewährleistet. Es müssen jedoch mindestens fünf Jahresprämien geleistet werden.
Ein Stornoabzug erfolgt vom Guthaben des Versicherten, wenn dieser eine kapitalbildende Lebensversicherung kündigt.
Die Stornoquote ist das Verhältnis von den Abgängen zu den Beständen bei Beginn des Geschäftsjahres.
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass nur was nicht auf unterer Ebene nicht geregelt werden kann auf staatlicher Ebene geregelt werden soll. Durch das Subsidiaritätsprinzip ist es dem Staat versagt Dinge zu regeln, die die Bürger selbst erledigen können. Der Bürger hat in diesem Fall jedoch auch das Risiko zu tragen.
