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Hierunter versteht man die Informationen, die für die Kalkulation einer Lebensversicherung benötigt werden. Dabei geht es immer um statistische Wahrscheinlichkeiten, mit denen ein bestimmtes Ereignis eintritt. Die Rechnungsgrundlagen für die einzelnen Bestandteile der Lebensversicherungsbeiträge sind:
Risikoanteil: Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Todes-, Berufsunfähigkeits-, Pflegefalles, Heirat, Beginn der Ausbildung u. a., ermittelt u. a. aus der Sterbetafel.
Sparanteil: Statistisch gesehen langfristig erzielbarer Zinssatz für die Anlage der Versicherungsbeiträge, orientiert an Statistiken über Renditen für öffentliche Anleihen.
Kostenanteil: Statistisch gesehen langfristig durchschnittlich anfallende Kosten für die Betreuung und Verwaltung der Versicherungen; die Daten stammen aus der firmeninternen Kostenrechnung.
Der Rechnungszins hat eine große Bedeutung für die Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge. Bei der Lebensversicherung schreibt der Rechnungszins die Mindestverzinsung der Deckungsrückstellungen vor. Der Rechnungszins muss so festgelegt sein, dass er auch in Phasen von niedrigen Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden kann. Erst dann ist die Vertragserfüllung gewährleistet.
Die Rendite ist der Begriff für die Gesamtverzinsung des eingesetzten Kapitals. Will man die Rendite einer Lebensversicherung beurteilen, sollte man Werte aus der Vergangenheit und aus der Zukunft betrachten. Auch kann der wirtschaftliche Wandel die Rendite beeinträchtigen.
Die Rentenreform ist eine Gegenmaßnahme für die steigende Rentenbelastung. Heute finanzieren noch zwei Erwerbstätige einen Rentner, in 30 Jahren jedoch steigt die Belastung so stark an, dass ein Erwerbstätiger einen Rentner finanziert. Die Rentenreform beinhaltet nun, dass statt den Bruttolöhnen die Nettolöhne die Grundlage für die gesetzlichen Altersrenten bilden. Außerdem verlängert die Rentenreform die Erwerbsdauer langsam auf das 65. Lebensjahr, wobei sich bei vorzeitiger Pensionierung die Rente verringert.
Die Restschuldversicherung ist eine Sonderform der Risikoversicherung. Die Restschuldversicherung bietet Schutz vor Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen. Die Beitragshöhe der Restschuldversicherung hängt ab von der zu sichernden Hypothek und von der Kredithöhe.
Der Risikobeitrag ist der Betrag der übrigbleibt, wenn man die Kosten für die Schadensbegleichung abzieht.
Siehe auch:
Risiko-Lebensversicherung
Bei der Risikoversicherung spricht man auch von der kurzen Todesfallversicherung, da sie nur im Todesfall ausgezahlt wird. Bei der Risikoversicherung wird kein Kapital gebildet. Die Risikoversicherung ist in erster Linie dafür da sicherzustellen, dass finanziellen Verpflichtungen nachgegangen werden kann.
Der Risikozuschlag muss vom dem Versicherungsnehmer gezahlt werden
