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Höherverdienende Arbeitnehmer, Angestellte ebenso wie Arbeiter, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Voraussetzung ist, daß sie mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen.
Es ist die Versicherungspflichtgrenze. Sie ist nur für die Krankenversicherung von Bedeutung und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung In der Renten und Arbeitslosenversicherung sind auch die höherverdienenden Arbeitnehmer versicherungspflichtig.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres angehoben. Sie folgt stets der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter, da sie an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten gebunden ist.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen betrugen/beträgt für das Jahr
Ein Jahresbericht ist ein Bericht über die laufende Geschäftstätigkeit eines Betriebes, z.B. eines Versicherungsunternehmens.
