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Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben "H"

Haftpflicht

Siehe auch:
Haftpflichtversicherung

§ 823 Abs. 1 BGB bestimmt den Grundsatz der Haftpflicht: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet". Der Schadensersatz ist nicht begrenzt.

Haftung

Der Begriff der Haftung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht einheitlich verwendet, meist jedoch in der Form des Einstehensmüssens für eine aus einem Schuldverhältnis herrührende Schuld, etwa auf Schadensersatz usw.

Ob jemand zur Haftung verpflichtet ist, ist grundsätzlich vom Verschulden abhängig.

Ausnahmen von diesem Haftungsprinzip sind:

Heiratskapitalversicherung

Siehe auch:
Kapital-Lebensversicherung

Die Heiratskapitalversicherung ist eine Ausnahmeform der Lebensversicherung. Bei Vertragsabschluss der Heiratskapitalversicherung dürfen Jungen das Alter von 12 Jahren nicht überschreiten und Mädchen nicht das Alter von 10 Jahren. Die Beiträge für die Heiratskapitalversicherung zahlt i.d.R. ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, so läuft die Heiratskapitalversicherung beitragsfrei zuende. Die Leistung der Heiratskapitalversicherung wird spätestens zum 25. Geburtstag des Kindes frei.

Heilungskosten

Siehe auch:
Krankenversicherung
Krankenversicherung

Heilungskosten sind die Kosten, die durch eine Krankheit oder einen Unfall entstehen. Zu den Heilungskosten gehören sowohl Kosten für stationäre als auch für ambulante ärztliche Behandlung, wie z.B. für Medikamente und Personalkosten.

Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge ist eine 100%ige Fürsorgepflicht des Dienstherrn für

Ehegatten und Kinder haben Anspruch auf Beihilfe. Für sie ist eine Absicherung der Restkosten über die Beihilfetarife der privaten Krankenversicherung möglich.

Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt für die oben genannten Personen der Anspruch auf freie Heilfürsorge. I.d.R. hat der o.g. Personenkreis Anspruch auf Beihilfe.

Zeitsoldaten haben ab diesem Zeitpunkt noch 15 Monate Anspruch auf Beihilfe.

Hypothek

Ein anderer Name für Hypothek ist Grundpfandkredit. Eine Hypothek ist ein sehr langfristiges Darlehen, das von Banken ausgegeben wird. Eine Hypothek wird nur gegen Grundpfandrechte gewährt.

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