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Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben "G"

Gebundene Vorsorge

Die Gebundene Vorsorge ist Teil des Drei-Säulen-Systems und beinhaltet spezielle steuerliche Vorzüge. Im Gegensatz dazu jedoch bestehen bei der Gebundenen Vorsorge eingeschränkte Vorschriften um Hinblick auf Gestaltung und Inanspruchnahme der Vorsorge.

Gefährdungshaftung

Um die Gefährdungshaftung in Anspruch zu nehmen, ist das Verschulden des Schädigers nicht zwingend. Für die Gefährdungshaftung reicht ein Zusammenhang zwischen Schaden und Schädiger. In Deutschland kann im Zuge der Gefährdungshaftung kein Schmerzensgeld verlangen.

Gefahrengemeinschaft

Eine Gruppe von Personen bildet eine Gefahrengemeinschaft. Diese wird gegen Beiträge bei einem Versicherungsunternehmen versichert. Bei der Gefahrengemeinschaft werden die Personen alle von der gleichen Gefahr bedroht,

Gemischte Lebensversicherung

Siehe auch:
Risiko-Lebensversicherung
Kapital-Lebensversicherung

Die Gemischte Lebensversicherung wird auch klassische Form der Lebensversicherung genannt. Die Besonderheit der Gemischten Lebensversicherung ist, dass zusätzlich zum Todesfall auch im Erlebensfall das Kapital zuzüglich dem Bonus ausbezahlt wird. Die Gemischte Lebensversicherung enthält einen Risiko- und Kostenteil und noch einen Sparteil.

Generationenvertrag

Das Grundprinzip des Generationenvertrages ist, dass die gegenwärtigen Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die Renten der sich im Ruhestand befindenden bezahlen. Das Prinzip des Generationenvertrages wiederholt sich von Generation zu Generation, so dass jeder später aus ihm seine Rente bezieht.

Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung erfolgt i.d.R. durch das Stellen von Fragen zum Thema Gesundheit an den Versicherungsnehmer. Die versicherte Person hat diese wahrheitsgemäss zu beantworten. Ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung ist der Abschluss einer Lebensversicherung nicht möglich.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe findet in der Unfallversicherung ihre Anwendung. Die Gliedertaxe dient als Messlatte für die Invalidität. Die Gliedertaxe enthält festgelegte Invaliditätsgrade, die in Prozent ausgedrückt werden und die die Funktionsfähigkeit bestimmter Körperteile beurteilen.

Grüne Karte

Siehe auch:
Reiseversicherung
Kfz-Versicherung

Die Grüne Karte ist eine internationale Versicherungskarte speziell für den Kraftverkehr. Mit der Grünen Karte kann der Fahrer eines Kraftfahrzeuges die Haftpflichtversicherung des Landes in dem er sich befindet in Anspruch nehmen. Die Grüne Karte enthält Daten über das Fahrzeug, den Besitzer und dessen Versicherung. Die Grüne Karte basiert auf dem Londoner Abkommen von 1949.

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