Wenn ich Schäden entstehen an Geräten, welche Bestandteil der Miete sind (Einbauküche), ist dort die Hausratversicherung zu belangen?

Nein, diese sind im Eigentum des Vermieters. Es wäre jedoch möglich diese in der Hausratversicherung einzuschließen (Gefahrenübergang auf Mieter).

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