Die Hausratversicherung zahlt bei:
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung zu Hause und unterwegs, Vandalismus nach einem Einbruch; mit eingeschlossen ist der Ersatz der durch Einbruch, Raub oder Vandalismus entstandenen Gebäudebeschädigungen.
Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, den daran angeschlossenen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus deren wasserführenden Teilen (z.B. Heißwasserboiler, Waschmaschinen, Spülmaschinen), den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, den Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten z.B. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sind dem Leitungswasser gleichgestellt.
Versichert sind auch Schäden durch Frost an sanitären Anlagen (z.B. Badewannen, Badeöfen, Waschbecken) und sonstigen wasserführenden Installationen, Bruch an den Zu- und Ableitungsrohren, wenn der Kunde diese Anlagen als Mieter auf seine Kosten beschafft hat und für sie die Verantwortung trägt.
Schäden durch Sturm und Hagel, die durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Hagel entstehen, oder dadurch hervorgerufen werden, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen wirft. Die Folge eines Sturm- oder Hagelschadens sind, z.B. wenn Regen durch ein von Sturm oder Hagel beschädigtes Dach eindringt.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Bei Hagel braucht diese Voraussetzung nicht gegeben zu sein.
