Die Versicherungssumme der abgeschlossenen Versicherung soll dem Betrag entsprechen, der in einem Schadensfall nötig wäre, um den Hausrat zu ersetzen. Es gibt aber auch den Fall der Unterversicherung, bei dem die Versicherungssumme niedriger angesetzt ist als der Wiederbeschaffungswert des Hausrates.
Einen Abzug wegen Unterversicherung kann der Kunde vermeiden, wenn er pro m² Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 650 EUR vereinbart. Jeder Schaden wird dann bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt. Eine entsprechend höhere Versicherungssumme muss dann vereinbart werden, wenn der Kunde teurer eingerichtet ist.
Auch Wertänderungen werden miteinbezogen. Grundlage für Neuberechnungen sind die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisentwicklungen.
