Was ist im allgemeinem in einer Hausratversicherung mit versichert?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die in einem Haushalt
- zur Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche, Bilder, Vorhänge, Gardinen),
- zum Gebrauch (z.B. Haushaltsgeräte, Stereoanlagen, Fernseher, Videorekorder, CD-Player, Bücher, Schallplatten, optische Geräte, Wäsche, Kleidung, Musikinstrumente) und
- zum Verbrauch (z.B. Nahrungs- und Genussmittel, Heizöl)
dienen. Hierzu gehören z.B. auch Bargeld, Münzen, Sachen aus Gold, Urkunden einschl. Wertpapiere, Sparbücher, Kunstgegenstände und Pelze, Campingausrüstungen sowie in der Wohnung befindliches Kraftfahrzeugzubehör.
Mitversichert sind
- Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, sofern sie vom Versicherungsnehmer allein und privat genutzt werden
- in das Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. sanitäre Anlagen, Einbauschränke oder Holzdecken, die der Kunde als Mieter auf eigene Kosten beschafft hat und für die er die Gefahr trägt
- motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte und Flugdrachen
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen.
Zum Hausrat gehörende Sachen sind auch versichert, wenn sie fremdes Eigentum sind.