Als Überschussbeteiligung werden die Überschüsse bezeichnet, die Lebensversicherungsunternehmen ihren Versicherten in Form zusätzlicher Versicherungsleistung oder reduzierter Beiträge wieder zukommen lassen. Die Überschüsse entstehen dadurch, dass der Beitrag vorsichtiger kalkuliert wird, als tatsächlich notwendig.
