Grundsätzlich ja. In den letzten Jahren sind bei den Rentenversicherungen verstärkt Risikoverluste festgestellt worden. Ursache hierfür ist in erster Linie ein Anstieg der Lebenserwartung, der in diesem Umfang bei der früheren Tarifkalkulation nicht vorhersehbar war.
Bedingt durch die längere Lebenserwartung müssen die Unternehmen zwangsläufig die vertraglich vereinbarten Renten länger zahlen. Eine dauernde Erfüllbarkeit der Verträge konnte deshalb auf der Basis der alten Tarifkalkulation nicht mehr gewährleistet werden.
Um diese längere Rentenzahlung finanzieren zu können, müssen die Unternehmen höhere Rückstellungen bilden, die nach einer im Jahr 1995 eingeführten neuen Sterbetafel berechnet sind. Hierfür ist ein erheblicher Kapitalbedarf nötig, den die Unternehmen bereitstellen müssen.
Die dafür erforderlichen Mittel müssen vorrangig von den Rentenversicherungen aufgebracht werden, so daß sich zwangsläufig das Ergebnis aus diesen Verträgen zunächst verringert und deshalb auch weniger Mittel als vorher für die Überschußzuteilung vorhanden sind. Dies führt bei Rentenversicherungen dazu, daß die Überschußzuteilungen in der Regel gesenkt werden mußten.
Der Umfang dieser Reduzierung der Überschußbeteiligung ist u.a. von der Zusammensetzung des Rentenversicherungsbestandes und der Form der Überschußbeteiligung abhängig, so daß die Auswirkungen nicht brancheneinheitlich sind.
Eine weitere Ursache für niedrigere Überschußausschüttungen besteht darin, daß sich die von den Unternehmen erwirtschafteten Kapitalerträge aufgrund der stark gesunkenen Kapitalmarktzinsen teilweise erheblich verringert haben.
Weil die genannten Ursachen in der Regel zeitlich zusammen anzutreffen sind, fällt die Senkung der Überschußbeteiligung häufig besonders hoch aus. Sobald der zusätzliche Rückstellungsbedarf gedeckt ist und die Kapitalmarktzinsen langfristig wieder ansteigen, ist auch damit zu rechnen, daß sich die Überschußbeteiligung wieder verbessert.
