Ohne die "Grüne Versicherungskarte" vom jeweiligen Kfz-Versicherer geht häufig gar nichts. Die Karte gilt als Nachweis für eine bestehende Versicherung. Mit Ihr sparen Sie sich bei einem Unfall viel Ärger, vor allem wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Nach einem Unfall sollten Sie auf jeden Fall zuerst die Unfallstelle sichern (Warndreieck) und dann Polizei bzw. Rettungsdienste verständigen, sofern dies notwendig ist.
So unwahrscheinlich es klingen mag: manche Diebe nutzen einen Unfall, um den unbeaufsichtigten Wagen als einfache Beute zu stehlen. Daher sollten Sie auch bei einem Unfall nach dem Aussteigen Ihren Wagen sorgfältig verschließen . In vielen Fällen, vor allem wenn Sie ein Dienst- oder Leasingfahrzeug fahren, sollte der Unfall von der Polizei aufgenommen werden, um Hergang, Schaden und Schuldfrage später eindeutig regeln zu können.
Wenn keine Polizei vor Ort ist: Lassen Sie sich vom Unfallgegner den Führerschein und die Fahrzeugpapiere zeigen. Name und Anschrift des Fahrzeughalters sowie die Versicherungsnummer sollten Sie unbedingt notieren, dies sind wichtige Eckpunkte. Zur sicheren Aufnahme des Hergangs eignet sich der mehrsprachige Europäische Unfallbericht; er ist bei vielen Automobilclubs und Autoversicherungen erhältlich. Soweit voerhanden, sollten Sie auch Namen und Anschriften von Unfallzeugen aufnehmen. Ihre Dokumente und Erklärungen in fremder Sprache, die Sie nicht verstehen, sollten Sie in keinm Fall unterschreiben.
Fotos sind gute Dokumente, um die Unfallsituation verläßlich abzubilden; im Streitfall können sie sie wervolle Belege sein. Wenn Sie also einen Fotoapparat dabei haben, machen Sie einige Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln; dokumentieren Sie auch wichtige Details.
In manchen Fällen ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten in ganz Europa und in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
Wenn der Schaden im ausland entstanden ist, lassen Sie Ihr Fahrzeug möglichst noch im Reiseland reparieren, da ausländische Versicherungen meist nur für Reparaturkosten aufkommen, die im Urlaubsland angefallen sind. Und dieser Betrag kann erheblich geriniger sein als in Deutschland.
