Mietwagen sind in den Urlaubsländern in aller Regel nur zu den in diesen Ländern geltenden gesetzlichen Mindestdeckungssummen haftpflichtversichert und die sind vielfach für einen möglichen Schaden viel zu niedrig angesetzt. Haften müssen die Fahrer des Mietwagens jedoch bei Verschulden unbegrenzt. Hilfe bietet hier eine sogenannte Mallorca-Police, die bei einem deutschen Versicherer für die Urlaubsfahrt abgeschlossen wird und für Mietwagen Kraftfahrt-Haftpflichtdeckung in unbegrenzter Höhe gewährleistet.
