Wenn ich im Urlaub durch einen Anschlag oder eine kriegerische Handlung verletzt werde, ist meine Reiseunfallversicherung hier in nützlich?
Nein denn auch Unfälle, die sich bei der Ausführung bzw. dem Versuch einer Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie sind von der Unfallversicherung ausgeschlossen.