Wenn ich betrunken im Urlaub einen Unfall habe, tritt meine Reiseunfallversicherung in Kraft?

Nein. Von dem Schutz ausgenommen sind Unfälle, die aufgrund von Trunkenheit oder anderen Störungen des Bewußtseins und des Geistes auftreten :"Schlaganfälle .. oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen", es sei denn, daß "diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht waren" (§ 2 I AUB).

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