Die private Unfallversicherung schützt den Versicherten vor den Folgen von Unfällen. Der Schutz gilt weltweit und für die Dauer des Vertrages. "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." (§ 1 III Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB). Hierzu zählen auch Verletzungen, die aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung entstanden sind (z.B. Zerrungen, Verrenkungen).
