Haftet die Versicherung auch bei Rechtsstreiten die ich als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursacht habe?

Im Fahrerrechtsschutz haben Sie, Schutz in seiner Eigenschaft als Fahrer (s. dort) aller ihm nicht gehörenden und nicht auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger (§ 22).

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