Brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn ich schon eine KFZ-Haftpflichtversicherung habe?
Ja, die KFZ Haftpflicht ist zur Abwehr von unbefriedigten Ansprüchen, der Befriedigung von berechtigten Ansprüchen da. Die Rechtsschutzversicherung dient der Einforderung von Schadenersatzforderungen.