Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Im Privat- und Berufsbereich sind Sie, Ihr Ehegatte / Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder sowie die volljährigen unverheirateten Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, versichert.
Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz*
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten*
- eingeschränkter Arbeitsrechtsschutz*
*) Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.