Wie hoch sollte bei einer Dynamisierung die Steigerung sein?

Beitragsdynamik gemäß AVHB

Der Gesamtbeitrag erhöht sich jährlich im gleichen Verhältnis wie der geltende Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten (AVHB), mindestens jedoch um 5% (EBV 3%). Da die zukünftigen Erhöhungen des AVHB nicht prognostiziert werden können wird eine Mindestdynamik von 5% des Beitrages zugrunde gelegt. Es gilt die am Wohnort des Kunden maßgebende Größe (Ost/West) in der Sozialversicherung.

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