Bei Abschluss einer Lebensversicherung lassen sich Klauseln zur dynamischen Erhöhung der Beiträge einbauen. Die Beiträge steigen dann Jahr für Jahr um einen vorher festgelegten Prozensatz. Die Versicherungssumme wird dann anhand von Eintrittsalter und Restlaufzeit ebenfalls angepasst.
Damit kann man zum einen dem Effekt der Inflation entgegenwirken. Zum anderen wird damit dem Umstand Rechnung getragen, dass die Versicherungsnehmer mit steigendem Alter in der Regel auch höhere Einkommen erzielen. Der Kunde hat die Möglichkeit einer dynamischen Anpassung zu widersprechen. Hierfür sind die entsprechenden Fristen einzuhalten, die sich aus dem Vertrag ergeben.
