Ja, eine Kapitallebensversicherung lässt sich mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung versehen. Hierbei bieten sich dem Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten:
Eine Beitragsfreistellung entbindet den Versicherungsnehmer von der Pflicht, seine Beiträge zu bezahlen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrags, der weiterhin besteht. Einzig die Versicherungssummer verringert sich in diesem Fall. Die Höhe der verringerten Versicherungssumme richtet sich nach der Höhe der Beiträge und der bisherigen Vertragslaufzeit. Die genauen Summen lassen sich jederzeit bei der Versicherung erfragen.
Neben der Beitragsbefreiung wird in diesem Falle noch eine Rente fällig, deren Höhe bei Vertragsabschluss vereinbart wird.
