Jeder Versicherungsnehmer ist durch den Vertrag mit der Versicherung zur Zahlung der vereinbarten Prämien verpflichtet. Dennoch hat der Versicherungsnehmer einige Möglichkeiten, falls er seinen finanziellen Verpflichtugen nicht nachkommen kann.
Eine Beitragsfreistellung entbindet den Versicherungsnehmer von der Pflicht, seine Beiträge zu bezahlen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrags, der weiterhin besteht. Einzig die Versicherungssummer verringert sich in diesem Fall. Die Höhe der verringerten Versicherungssumme richtet sich nach der Höhe der Beiträge und der bisherigen Vertragslaufzeit. Die genauen Summen lassen sich jederzeit bei der Versicherung erfragen.
Sie können den Vertrag zu jeder Zeit an ihre persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten anpassen lassen. So lassen sich z.B. die Beiträge und damit auch die Versicherungssumme verringern. Des weiteren lässt sich auch die Laufzeit verlängern, welches ebenfalls geringere Beiträge zur Folge hätte. Bevor man sich zu einer Vertragsänderung entschließt, sollte man sich bei der Versicherung eine Beispielrechnung für die neuen Gegebenheiten erstellen lassen.
Kapitallebensversicherungen lassen sich mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung versehen. In diesem Fall werden die Beiträge bei Eintreten einer Berufsunfähigkeit von der Versicherung übernommen. Die Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit bleiben hiervon unebrührt. Sollten sie nicht über eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verfügen, bleiben Ihnen die beiden oben genannten Möglichkeiten.
Die Kündigung ist die drastischste aller Möglichkeiten und sollte wohl überlegt sein.
