Falls der Versicherungsnehmer verstirbt, wird die Versicherungssumme an den so genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Bezugsberechtigte wird im Versicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer bestimmt. Die Bestimmung des Bezugsberechtigten kann in widerruflicher oder unwiderruflicher Form geschehen. Der Bezugsberechtigte kann entweder namentlich festgelegt werden oder es werden bestimmte Musterformulierungen aus dem Vertrag übernommen, die dann z.B. den jeweiligen Ehepartner zur bezugsberechtigten Person erklären.
Bei so genannten "Fremdversicherungen", wo der Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht identisch sind, empfiehlt es sich, den oder die Bezugsberechtigten ausdrücklich festzulegen, da sich so Komplikationen vermeiden lassen.
