Jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres oder Prämienzahlungszeitraums, beispielsweise zum Monatsende oder vierteljährlich, erstmalig jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist können Sie den Ihrem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
