Die vereinbarte Versicherungssumme wird vertragsgemäß beim Tode der versicherten Person fällig, unabhängig davon, wann der Tod eintritt und wie viel Beiträge bis dahin gezahlt worden sind. Das bedeutet, dass bei den frühzeitigen Todesfällen mit der vollen Versicherungssumme immer mehr ausgezahlt wird, als bis dahin an Beiträgen eingezahlt worden ist.
Es entspricht dem Versicherungsgedanken, dass dann diejenigen Versicherten, die ein überdurchschnittlich hohes Lebensalter erreichen, mit der Weiterzahlung der Beiträge und der unter Umständen eintretenden "Überzahlung" der eigenen Versicherungssumme den tariflich erforderlichen Ausgleich für diese Mehrzahlungen schaffen.
Es kann auch bereits bei Vertragsabschluß von jedem Interessenten übersehen werden, dass bei Erleben eines hohen Alters die Beitragsaufwendungen die Versicherungssumme übersteigen können. Tatsächlich wird dies aber nur bei verhältnismäßig wenigen Versicherten der Fall sein, weil die Überschussbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsleistung bewirkt.
