Kann ich die Kosten für die Kapitallebensversicherung steuerlich geltend machen?

Für folgende Versicherungsarten lassen sich die Beiträge steuerlich geltend machen:

Nach dem 31.03.1996 abgeschlossene Lebensversicherungen können nur dann im Rahmen der steuerbegünstigten Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Todesfallschutz mindestens 60% der über den gesamten Vertragszeitraum zu zahlenden Beiträge beträgt. Hierbei ist zu beachten, dass es bis zum 31.12.1996 Sonderregelungen bei der Mindestvertragslaufzeit für Versicherungsnehmer in den neuen Bundesländern gab. Hierdurch sollte es älteren Versicherungsnehmern ermöglicht werden, private Vorsorge zu betreiben.

Um die Beiträge steuerlich geltend zu machen, müssen die Beiträge an eine inländische Versicherungsgesellschaft gehen. Des weiteren sind nur Beiträge für private Versicherungen abzugsfähig und nicht Beiträge für betriebliche Versicherungen.

Nicht abzugsfähig sind Einzahlungen in fondsgebundene Lebensversicherungen und in Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag.

Einzahlungen auf zertifizierte Verträge nach dem Altersvermögensgesetz können einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG 1997 bewirken (Rentenstrukturreform ).

Krankenkassen
Berufsunfähigkeitsversicherung u. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung
KFZ-Versicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Fragen & Antworten
Rechtsschutzversicherung
Reiseversicherung
Rentenversicherung
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Unternehmensversicherungen
Home
Versicherungsarten
Versicherungsvergleich
Glossar
Impressum/Kontakt
Versicherungsarten vergleichen