Kann ich dem Beitragszuschlag meiner PKV widersprechen?

Generell kein Zuschlag wird erhoben bei

Erhebung des gesetzlichen Zuschlags

Der Zuschlag errechnet sich aus den Beiträgen der jeweiligen Tarife - eventuell erhobene Risikozuschläge bleiben hierbei unberücksichtigt.

Für das Neugeschäft wird der Zuschlag von Beginn ab in Höhe von 10% erhoben.

Für den Bestand bestimmt das Gesetz, die Beiträge ab 2001 bis zum Jahre 2005 jährlich um 2% zu erhöhen. Ab 2005 wird damit auch für diesen Personenkreis der volle 10%-Zuschlag erreicht.

Der Zuschlag ist arbeitgeberzuschussfähig.

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