Generell kein Zuschlag wird erhoben bei
Erhebung des gesetzlichen Zuschlags
Der Zuschlag errechnet sich aus den Beiträgen der jeweiligen Tarife - eventuell erhobene Risikozuschläge bleiben hierbei unberücksichtigt.
Für das Neugeschäft wird der Zuschlag von Beginn ab in Höhe von 10% erhoben.
Für den Bestand bestimmt das Gesetz, die Beiträge ab 2001 bis zum Jahre 2005 jährlich um 2% zu erhöhen. Ab 2005 wird damit auch für diesen Personenkreis der volle 10%-Zuschlag erreicht.
Der Zuschlag ist arbeitgeberzuschussfähig.
