Das BGH hat neu entschieden, dass für Kinder auch in der Gesetzlichen Kasse ein eigener Beitrag zu bezahlen ist, wenn ein Elternteil in der Privaten Krankenversicherung versichert ist.
Damit sollte man kritisch einen Vergleich ziehen, ob die Versicherung des Kindes in eine Private nicht doch ratsam ist.
Wenn Sie In der Privaten Krankenversicherung sind und das Thema Mitversicherung von Kindern im Raum steht, wird es in aller Regel ratsam sein, bei der jeweiligen bestehenden Privaten Krankenversicherung sein Kind mitzuversichern.
