Was passiert mit meiner PKV, wenn ich ein Kind bekomme und ich 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte?

Regelung ab 01.01.2001:

Privat versicherte Frauen bleiben auch während der Mutterschutzfristen und während der Elternzeit privat versichert (keine kostenfreie Familienversicherung mehr möglich).

Freiwillig GKV-Versicherte bleiben beitragsfrei, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Ist der Partner privat versichert, bemisst sich der GKV-Beitrag nach der Hälfte des Einkommens im Rahmen der Höchstsätze.

Freiwillig Versicherte ohne Arbeitsverhältnis bezahlen im Erziehungsurlaub einen Mindestbeitrag.

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