Regelung ab 01.01.2001:
Privat versicherte Frauen bleiben auch während der Mutterschutzfristen und während der Elternzeit privat versichert (keine kostenfreie Familienversicherung mehr möglich).
Freiwillig GKV-Versicherte bleiben beitragsfrei, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Ist der Partner privat versichert, bemisst sich der GKV-Beitrag nach der Hälfte des Einkommens im Rahmen der Höchstsätze.
Freiwillig Versicherte ohne Arbeitsverhältnis bezahlen im Erziehungsurlaub einen Mindestbeitrag.
