Was wird unternommen, um die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen zu begrenzen?

Weil die Verwaltungskosten in den letzten Jahren weit überproportional angestiegen sind, werden sie durch die Gesundheitsreform begrenzt. Bereits im Januar 2003 hat der Gesetzgeber eine entsprechende Nullrunde unter anderem für die Kassen verordnet. Durch die Gesundheitsreform werden in Zukunft die Verwaltungskosten pro Mitglied - das waren 2002 durchschnittlich etwa 157 Euro - eingefroren, wenn sie mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt liegen.

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