Von 2004 an müssen die Kassen jedes Jahr in ihren Mitgliederzeitschriften berichten, wie viel Geld sie zum Beispiel für ärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen oder Arzneimittel ausgeben - und wie viel für Verwaltungs- und Personalkosten. Auch Gehälter, Versorgungsregelungen und sonstige Bezüge der Vorstandsmitglieder gehören dazu. Das schafft Transparenz. Versicherte können das künftig bei der Wahl einer Krankenkasse als Entscheidungskriterium heranziehen.
