Das Mutterschaftsgeld wird wie bisher von der Krankenkasse gezahlt. Für die Versicherten ändert sich nichts. Neu ist nur: Die Krankenkassen finanzieren solche versicherungsfremden Leistungen wie z.B. das Mutterschaftsgeld oder das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes künftig aus Steuermitteln.
