Nein. Das Krankengeld wird bei längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ab der 7. Woche von der Krankenkasse gezahlt. Das Krankengeld bleibt im bisherigen Umfang Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Sicherung aller Leistungen der Krankenkassen müssen gesetzlich Versicherte von 2006 an einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent leisten. Er wird von den Krankenkassen automatisch erhoben. Der allgemeine Krankenkassenbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen, sinkt im Gegenzug um 0,5 Prozent.
