Besonders bei freiwillig Versicherten können die gesetzlichen Krankenkassen ihre erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten beim Leistungskatalog am deutlichsten ausspielen. Deshalb lohnt sich ein Vergleich. So können die Kassen freiwillig Versicherten eine Beitragsrückgewähr einräumen, wenn sie nicht zu oft medizinische Leistungen in Anspruch genommen haben. Möglich wäre auch eine generelle Beitragsminderung mit Selbstbehalt. In diesen Fällen bezahlt der freiwillig Versicherte die Behandlungskosten zu einem festgelegten Eigenanteil selbst, hat dafür aber einen niedrigeren Monatsbeitrag. Details sind bei der Krankenkasse zu erfragen.
