Gesetzlich Versicherte können die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Keine gesetzliche Kasse darf Ihnen die Mitgliedschaft verwehren. Nach der Kündigung bei der alten Kasse ist ein Wechsel zum Ende des übernächsten Monats zur neuen Krankenkasse möglich. Zur Anmeldung ist die Kündigungsbestätigung bei der neuen Kasse einzureichen.
Wichtig dabei: Die Kündigung gilt erst, wenn man eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse besitzt. An die Wahl der Krankenkasse sind gesetzlich Versicherte dann mindestens 18 Monate lang gebunden. Wenn die Kasse den Beitragssatz erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht und man kann erneut die Krankenkasse wechseln. Dazu ist eine Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Beitragserhöhung erforderlich.
