Der Begriff ,Oldtimer" ist zum Sammelbegriff für Sammler-, Liebhaber- und Veteranenfahrzeuge geworden.
Seit Juli 1997 können Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, unter gewissen Voraussetzungen (Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen) eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten und mit einem speziellen Oldtimerkennzeichen zugelassen werden.
