Folgende formale Voraussetzungen müssen unbedingt gegeben sein, wenn eine SFR-Anrechnung erfolgen soll.
Die Formulierung in dem der Versicherungsnehmer das Fahrzeug des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hatte" bedeutet sinngemäß nichts anderes, als dass sich der VN den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) durch eigene Fahrleistung auf dem Fahrzeug des Dritten verdient haben muss. Der VN muss also im anrechenbaren Zeitraum eine ständige Verfügungsmöglichkeit über das Fahrzeug des Dritten gehabt haben. Eine gelegentlich vereinbarte Nutzung des Fahrzeuges reicht nicht aus
Das Datum, an dem der Führerschein ausgehändigt wurde, darf nicht mit dem beanspruchten anrechenbaren Zeitraum" in Widerspruch stehen. War der Führerschein entzogen, gilt das Datum der Neuausstellung
Eine Rabattübertragung kann nur zwischen Ehegatten, zwischen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnern, zwischen Eltern und deren Kindern sowie von einer juristischen Person auf eine natürliche Person vorgenommen werden; ferner bei Betriebsübernahmen.
