Tierhaftpflicht - Haftet die Versicherung bei Schäden durch entlaufene Tiere?

Der Halter eines Tieres ist per Gesetz verpflichtet, bei Schäden durch ein privat gehaltenes Tier Schadenersatz zu leisten, auch dann, wenn die erforderliche Sorgfalt beachtet wurde und den Halter selbst keine Schuld trifft. Die Verantwortlichkeit wird allein durch die "Tiergefahr", das heißt durch das willkürliche Verhalten des Tieres ausgelöst. Hier gilt die Gefährdungshaftung.

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