Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit eingeschlossen?

Unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder); volljährige jedoch nur, solange sie sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder sich hieran unmittelbar anschließenden ununterbrochenen beruflichen Erstausbildung (nicht Fortbildung) befinden.

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