Wie wird eine Berufsunfähigkeitsrente steuerlich behandelt?

Renten zur Berufsunfähigkeitsvorsorge, die während einer befristeten Rentenzahlungsdauer gezahlt werden, sind als zeitlich begrenzte Leibrenten mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu versteuern. Die Ertragsanteile gehören zu den sonstigen Einkünften.

Kapitalleistungen bei Unfalltod sowie Renten aus Bausteinen zur Pflegevorsorge sind einkommensteuerfrei.

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