Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages erwerben unsere Kunden Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die von uns während der gesamten Vertragsdauer garantiert werden. Für diese Leistungen sind vertraglich festgelegte Beiträge zu zahlen. Aus diesen Beiträgen erbringen wir Versicherungsleistungen, decken die Kosten für den Abschluss sowie die Verwaltung der Verträge und bilden Deckungsrückstellungen zur Finanzierung der Garantieleistungen.
In Höhe der Deckungsrückstellungen aller Versicherungen legen wir Mittel rentabel an (z.B. in festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken, Darlehen, Aktien und Immobilien). Für die Berechnung der Deckungsrückstellungen gibt der Gesetzgeber einen bewusst vorsichtig gewählten Höchstzinssatz vor, damit die von den Versicherungsunternehmen übernommenen vertraglichen Verpflichtungen auch langfristig erfüllt werden können. Wir schöpfen den gesetzlichen Rahmen voll aus und verzinsen die Deckungsrückstellung der Versicherung mit 3,25%. Die hierfür erforderlichen Mittel erwirtschaften wir mit unseren Kapitalanlagen.
