Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus Gesundheitsgründen (Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall), die ärztlich nachzuweisen sind,
Führt die Gesundheitsschädigung nach ärztlicher Einschätzung nicht zu einer dauernden Unfähigkeit, den Beruf auszuüben bzw. bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge Plus zu einer mindestens 6 Monate dauernden Unfähigkeit zur Berufsausübung oder nicht zu einer mindestens 6 Monate dauernden Pflegebedürftigkeit wird Berufsunfähigkeit angenommen,
Sofern der Versicherte eine volle Erwerbsminderungsrente ausschließlich aus medizinischen Gründen (nicht Arbeitsmarkt!) erhält und auch keine Rücktritts- oder Ausschlussgründe gegeben sind, kann der Nachweis der BU durch Vorlage des Rentenbescheids geführt werden. Teilzeitbeschäftigte müssen jedoch die üblichen ärztlichen Unterlagen vorlegen. Dies liegt daran, daß die Beurteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach anderen Maßstäben erfolgt.
Erwerbsunfähigkeit:
"Erwerbsunfähig ist, wer für vorraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, mehr als 3 Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen, sowie die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben dabei unberücksichtigt."
